Mehrwertsteuer beim Verkauf digitaler Dokumente in der Schweiz

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Wer digitale Dokumente verkauft, stösst früher oder später auf die Frage der Mehrwertsteuer. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte. Er ersetzt keine Beratung – für deinen konkreten Fall wende dich an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) oder eine Treuhänderin.

Ab wann bin ich MWST-pflichtig?

In der Schweiz wirst du in der Regel MWST-pflichtig, sobald du innerhalb eines Jahres mindestens CHF 100’000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielst – gerechnet weltweit, nicht nur in der Schweiz. Darunter bist du von der Steuerpflicht befreit, kannst dich aber freiwillig eintragen lassen.

Für viele, die nebenbei E-Books oder Vorlagen verkaufen, ist das Thema damit zunächst erledigt. Gutachterbüros und Beratungsunternehmen sind dagegen oft bereits MWST-pflichtig – dann gehören auch die PDF-Verkäufe in die Abrechnung.

Welcher Steuersatz gilt?

Seit 2024 gelten in der Schweiz drei Sätze: 8,1 % (Normalsatz), 2,6 % (reduzierter Satz) und 3,8 % (Beherbergung). Für digitale Dokumente kommen die ersten beiden in Frage:

  • Gutachten, Expertisen, Beratungsleistungen, Studien im Auftrag: in der Regel Normalsatz, da es sich um Dienstleistungen handelt.
  • Elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften ohne Reklamecharakter: können dem reduzierten Satz unterliegen. Ob dein Dokument als «elektronisches Buch» gilt, hängt von der Art des Inhalts ab.
  • Vorlagen, Schnittmuster, Software-ähnliche Inhalte: werden oft nicht als Buch behandelt. Kläre die Einordnung im Zweifel mit der ESTV.

Käufer im Ausland

Bei Dienstleistungen gilt grundsätzlich das Empfängerortsprinzip: Massgebend ist, wo der Käufer seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Verkäufe an Käufer im Ausland sind deshalb häufig nicht mit Schweizer MWST belastet.

Aber Achtung: Andere Länder können eigene Regeln haben. Die EU etwa verlangt von Anbietern elektronischer Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU unter Umständen eine Registrierung, auch für Anbieter aus der Schweiz. Verkaufst du regelmässig an Privatkunden in der EU, solltest du das abklären.

Was heisst das für deine Preise?

Auf der PayDoc-Bezahlseite steht dein Preis mit dem Hinweis «inkl. allfälliger MWST des Anbieters». Das bedeutet: Der angezeigte Preis ist der Endpreis für den Käufer. Bist du MWST-pflichtig, ist die Steuer darin enthalten und du rechnest sie mit der ESTV ab.

Für die korrekte Abrechnung bleibst du als Anbieter verantwortlich. Die Verkaufsübersicht im Dashboard und die Abrechnungen in deinem Stripe-Konto helfen dir dabei.

Tipp: Lege die Preise so fest, dass sie auch nach einer allfälligen MWST-Pflicht noch für dich aufgehen – dann musst du später nicht die Preise erhöhen.

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